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Bauelemente Montagen Klump

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Tel. 0177 2161750Fax 030 40696977info@bauelemente-klump.dewww.bauelemente-klump.de

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Bauelementen sowie für Montage-, Reparatur- und sonstige Werkleistungen von Bauelemente Montagen Klump (nachfolgend „BMK“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn BMK ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von BMK, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Auftrags oder durch Beginn der vereinbarten Ausführung zustande. Änderungen und Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.

3. Liefer- und Ausführungszeiten

Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Termin oder Fixtermin vereinbart wurden. Bei von BMK nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere höherer Gewalt, Streik, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Verkehrsstörungen oder nicht zu vertretenden Lieferausfällen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. BMK informiert den Kunden über eine erkennbare Verzögerung und deren voraussichtliche Dauer. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

4. Beschaffenheit und materialbedingte Abweichungen

Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit. Bei Naturprodukten wie Holz oder Naturstein können materialtypische Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur und Oberfläche auftreten. Ebenso können technisch unvermeidbare und handelsübliche geringfügige Farb- oder Maßabweichungen vorkommen. Solche Abweichungen stellen nur dann keinen Mangel dar, wenn sie die vereinbarte Verwendung und Funktion nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von BMK. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind BMK unverzüglich mitzuteilen. Weitergehende Sicherungsrechte gegenüber Unternehmern werden, soweit erforderlich, gesondert vereinbart.

6. Voraussetzungen für Montageleistungen

Der Kunde gewährleistet zum vereinbarten Termin einen freien und sicheren Zugang zum Montageort. Bewegliche Gegenstände sind aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder ausreichend zu schützen. Erforderliche Anschlüsse für Strom und Wasser werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, kostenfrei bereitgestellt. Notwendige Gerüste, Hebezeuge, Absperrungen oder besondere Schutzmaßnahmen werden im Angebot festgelegt. Nicht erkennbare bauliche Hindernisse, verdeckte Schäden oder vom Kunden zu vertretende Wartezeiten und Zusatzarbeiten können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

7. Abnahme von Werkleistungen

Nach Fertigstellung wird dem Kunden die Leistung zur Abnahme angeboten. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Festgestellte Restarbeiten oder Mängel sollen in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Abnahme.

8. Mängelrechte und Beanstandungen

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und Verjährungsfristen. Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah anzeigen, damit BMK den Sachverhalt prüfen und Folgeschäden vermeiden kann. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch eine verspätete Anzeige nicht ausgeschlossen. Für Kaufleute bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB unberührt.

9. Nacherfüllung

BMK ist Gelegenheit zu geben, einen angezeigten Mangel zu prüfen und innerhalb angemessener Frist nachzuerfüllen. Die Art der Nacherfüllung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt und gegebenenfalls Schadensersatz zu. Eigenmächtige Maßnahmen des Kunden lassen Mängelrechte nur entfallen, soweit sie die Prüfung oder Nacherfüllung vereiteln oder den Schaden verursacht bzw. vergrößert haben.

10. Haftung

BMK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder Auftrag ausgewiesenen Preise. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Übergabe beziehungsweise Abnahme und Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Bei kundenspezifisch bestellten oder angefertigten Waren kann eine Abschlagszahlung von 50 Prozent des Auftragswertes bei Bestellung vereinbart werden. Weitere Abschlagszahlungen richten sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Rücktritt, Kündigung und Annahmeverzug

Gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Kann BMK eine Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht ausführen, kann BMK nach angemessener Fristsetzung die dadurch entstandenen nachweisbaren Mehrkosten verlangen. Für die freie Kündigung eines Werkvertrags und deren Vergütungsfolgen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist, soweit vereinbart und rechtlich zulässig, Berlin. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.